Familienunternehmen für die Ewigkeit?

Familienunternehmen für die Ewigkeit?
– Instrumente rechtlicher Verselbständigung
und dauerhafter Implementierung
unternehmerischer Überzeugungen

Familienunternehmen für die Ewigkeit?


Familienunternehmen für die Ewigkeit?

Für Familienunternehmen gibt es bisher kein spezielles Recht. Die Unternehmensform Familienunternehmen wird nicht umfassend, sondern allenfalls in Teilaspekten als ‚Sonderform‘ und über Ausnahmeregelungen in unserem Recht einbezogen. Dies ist verwunderlich. Denn es ist offensichtlich, dass erstens Familienunternehmen bei weitem den überwiegenden Anteil an unserem wirtschaftlichen Erfolg haben und dass aber zweitens Familienunternehmen in vielen Belangen völlig andere Bedingungen besitzen als Unternehmen in anonymen Streubesitz. Beim Erbschaftssteuerrecht ist dies mittlerweile wohl am besten bekannt und teilweise auch berücksichtigt. Aber auch andere Rechtsaspekte sind davon betroffen. Beispielsweise das Arbeitgeberrecht bei den im eigenen Unternehmen arbeitenden Gesellschaftern (vgl. dazu Florian Bauer). Genauso das Gesellschaftsrecht, das dem transgenerationalen Gedanken und damit einem wesentlichen Stabilitätsfaktor dieser Unternehmensform Rechnung tragen sollte.

Letzterem widmet sich Philipp S. Weinmann in seiner Dissertation, die von Prof. Dr. Marco Staake  (Bergische Universität Wuppertal und Universität Bayreuth) betreut wird. Er untersucht, welche gesellschaftsrechtlichen Instrumente den Familienunternehmen zur Verfügung stehen oder zur Verfügung stehen sollten, um eine dauerhafte Existenz dieser Unternehmen zu gewährleisten, damit sie das vielbeschworene stabile Rückgrat unserer Volkswirtschaft bleiben können.

Gerne fördert die EQUA-Stiftung Herrn Weinmann ideell und inhaltlich, indem sie ihn in den Kreis der EQUA-Stipendiaten aufnimmt, um dabei zu helfen, seine Frage Familienunternehmen für die Ewigkeit? zu beantworten.

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