Notfallplanung in Unternehmerfamilien

In keinem Alter setzt man sich gern mit einem eigenen Notfall auseinander und niemand liebt den Gedanken an eine mögliche plötzliche und schlimme Katastrophe oder Krankheit, von der man selbst betroffen ist, bis hin zum eigenen Tod.
Trotzdem sollte jeder und natürlich insbesondere jeder verantwortungsvolle Unternehmer/ jede verantwortungsvolle Unternehmerin eine Notfallplanung betreiben, denn tritt ein unvorhersehbares schlimmes Ereignis plötzlich ein, so ist viel/ sind viele davon betroffen, was wiederum weitere Notfälle nach sich ziehen kann.

Durch eine gute Notfallplanung können in unvorhersehbaren persönlichen Krisensituationen Verwerfungen in Familie und Unternehmen oft und zum großen Teil vermieden werden. Eine gute Notfallplanung berücksichtigt sowohl die Bedürfnisse der beteiligten Individuen, der Familie, des Unternehmens und des Vermögens. Ihre Regelungen müssen exakt aufeinander und auch mit anderen vorhanden Verträgen (z. B. Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag) abgestimmt sein, damit weder Lücken noch Paradoxien entstehen.

Notfallpläne enthalten in der Regel:
– (General-) Vollmachten
– abgestimmte Testamente
– gegebenenfalls Pflichtteilsverzichte
Vollmachten:
Neben Einzelvollmachten, die man Fachleuten überträgt, sollten Generalvollmachten an Personen des vollen Vertrauens übertragen werden, da man unmöglich alle Eventualitäten im Vorhinein durch Einzelvollmachten abdecken kann. Diese Generalvollmachten sollten unbedingt unter Lebenden und über den Tod hinaus gelten, damit die Handlungsfähigkeit in persönlichen, unternehmerischen und das Vermögen betreffenden Zusammenhängen sowohl bei einer eigenen Handlungsunfähigkeit sowie in der Zeit, bis der Erbschein ausgestellt wurde, gewährleistet ist. Andersfalls würden vom Betreuungsgericht (fremde) Personen als Betreuer eingesetzt.
Diese Vollmachten sind sog. Betreuungsvollmachten bzw. Vorsorgevollmachten und gegebenenfalls Patientenverfügungen. Erstere beziehen sich auf eingesetzte Personen, letztere legen Wünsche bezüglich medizinischer Maßnahmen personen- und arztunabhängig fest.
Testamente:
Die Testamente sind mit anderen vorhandenen Verträgen abzustimmen. Sie dürfen weder Lücken noch Paradoxien entstehen lassen. Sie sollten nicht nur bereits in jungen Jahren erstellt, sondern in regelmäßigen Abständen überprüft bzw. angepasst werden, sobald sich die persönliche Situation ändert (z. B. Eheschließung, Geburt von Kindern, Scheidung etc.).
Pflichtteilverzichte:
Das Unternehmen betreffende Pflichtteilsverzichte sollten von allen volljährigen Mitgliedern einer Unternehmerfamilie unterzeichnet werden. Sie besagen nichts darüber, ob die Unterzeichner später als Erbe eingesetzt sind. Sie sichern lediglich das Unternehmen vor Unvorhersehbarem und plötzlichem Liquiditätsabfluss. Häufig werden Pflichtteilsverzichte mit der Kompensation durch andere materielle Absicherungen kombiniert.
Weiterführende Literatur:
Kornexl, Thomas/ Herrler, Susanne, Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung, Nürnberg 32013 (Download PDF)
Winkler, Matthias, Vorsorgeverfügungen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Organverfügung, Verlag: C.H. Beck, München 42010, ISBN 978-3-3406596674
→ Nachfolgewiki: Notfallplanung
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