Nachfolge in Unternehmerfamilien

In Deutschland muss in den nächsten 10 Jahren in einem Drittel der Familienunternehmen die Nachfolge geregelt werden; häufig stehen aber keine (geeigneten) Nachfolger zur Verfügung.
Diese so oft bemühte Aussage enthält meist zwei indirekte Behauptungen. Erstens: Es stehe eine besonders hohe Anzahl an Nachfolgen an. Zweitens: Nachfolge bedeute die Übergabe der Geschäftsleitung an einen Nachfolger/ eine Nachfolgerin (möglichst) aus der eigenen Nachkommenschaft.
Erstens sind 10 Jahre aber ein Drittel des Zeitraums einer Generation (30 Jahre), weshalb die Zahl der anstehenden Nachfolgen lediglich die erwartungsgemäße ist(1). Und zweitens geht Nachfolge in Unternehmerfamilien weit über die Nachfolge in der Unternehmensführung hinaus. Unter Nachfolger/innen in Familienunternehmen darf man nicht nur Unternehmensnachfolger/innen verstehen, sondern muss berücksichtigen, dass die Nachkommen in jedem Fall Familiennachfolger/innen sind und unabhängig von einer Geschäftsführungsnachfolge auch Eigentumsnachfolger/innen sein können, die beispielsweise die Geschäfte in die Hände angestellter Manager legen.
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(1) Im Vergleich zu Familienunternehmen werden Vorstandsmitglieder in Publikumsgesellschaften im Durchschnitt in weniger als 5 Jahren abgelöst.
Weiterführende Erläuterungen:
→ Erbfolgeregelungen
→ Gerechtigkeit
→ Inhaber- und Fremdgeschäftsführung
→ Neustart
→ Zukunftssicherung
→ Nachfolgewiki: Prinzipien der familieninternehmen Unternehmensnachfolge
→ Nachfolgewiki: Nachfolgekonzept
→ Nachfolgewiki: Nachfolgeplanung
→ Nachfolgewiki: Unternehmensnachfolge
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