Gesellschafter/in von Familienunternehmen

Wie es das Wort schon vermuten lässt, sind Gesellschafter die Personen, aus denen sich eine Gesellschaft zusammensetzt.
Im Sprachgebrauch kann Gesellschaft allerdings Unterschiedliches bedeuten: Gesellschaft im Sinne von Öffentlichkeit, Gesellschaft im Sinne von Begleitung, im Sinne von festlichem oder lustigem Zusammensein, im Sinne von (Geheim-) Bund oder eben auch im Sinne von Unternehmen.
Definition Gesellschafter/in:
Gesellschafter werden hier ausschließlich als Unternehmensgesellschafter verstanden. Damit werden nicht alle an der Unternehmensgesellschaft in irgendeiner Art Beteiligte (z. B. als Mitarbeiter, als Lieferant etc.) bezeichnet, sondern ausschließlich diejenigen, die zum Eigentümerkreis zählen. Gesellschafter/innen sind also die Eigentümer eines Unternehmens.
Häufig wird bei Familienunternehmen die Eigentümerschaft auch mit einer Geschäftsleitung in Verbindung gebracht (Inhaberführung bzw. Führung durch geschäftsführende Gesellschafter). Die Geschäftsführung ist aber nicht zwingend mit dem Gesellschafterstatus verknüpft. Es gibt viele (vor allem große und alte) Familienunternehmen, bei denen sich das Unternehmen im Eigentum von nicht im Unternehmen tätigen (passiven) Gesellschaftern befindet, während die Geschäfte durch ein angestelltes Management geführt werden (→ Inhaber- und Fremdgeschäftsführung). Da die Eigentümerverantwortung (Vorgabe [normativer] Ziele, Beurteilung und Kontrolle der Geschäftsführung) aber auch und gerade im Falle einer reinen Fremdgeschäftsführung bei den Gesellschaftern bleibt und nicht wegdelegiert werden kann, sollte jeder Gesellschafter über Gesellschafterkompetenz verfügen.
Begriffsabgrenzung:
Gehört das Unternehmen einer einzigen Person, so ist diese Allein-Gesellschafter/in. Befindet sich das Unternehmen im Eigentum vieler, so sind diese Teilhaber/innen, Mitinhaber/innen, Beteiligte, Anteilseigner/innen oder eben Mitgesellschafter/innen eines Unternehmens.
Je nach Rechtsform des Unternehmens wird auch von Aktionären (bei AGs) oder Kommanditisten (bei KGs) gesprochen.
Aus dem englischen Sprachraum entlehnt, findet sich immer häufiger auch der Begriff Shareholder als Synonym für Gesellschafter (share = Anteil, holder = Besitzer). Leider ist dieser Begriff ziemlich unscharf, weil er sowohl für Aktionäre von Publikumsgesellschaften als auch für Gesellschafter von Familienunternehmen verwendet wird und weil ein Eigentümer nicht mit einem Besitzer(1) zu verwechseln ist.
Im Gegensatz dazu werden mit dem Begriff Stakeholder (stake = [finanzieller] Einsatz bzw. Einlage, Anteil, holder = Besitzer) in Bezug auf Unternehmen mehr Anspruchsberechtigte begriffen als nur die Eigentümer. Zu ihnen zählen auch die Mitarbeiter, die Lieferanten, die Kunden etc. (→ Shareholder Value und Stakeholder Relationship).

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(1) Im rechtlichen Sinne sind diejenigen, denen beispielsweise eine Wohnung gehört, die Eigentümer (Vermieter), während diejenigen, die darin wohnen, die Besitzer (Mieter) sind. Entsprechend sind die Gesellschafter die Eigentümer eines Unternehmens, während beispielsweise die angestellten Geschäftsführer durchaus als Besitzer auftreten können.
Weiterführende Literatur:
Aronoff, Craig E./ Ward, John, Family Business Ownership. How to be an effective Shareholder, Verlag: Palgrave Macmillan, Ney York 22011, ISBN 978-0-230112308
Hennerkes, Brun-Hagen, Die Familie und ihr Unternehmen. Strategie, Liquidität, Kontrolle, Verlag: Campus, Frankfurt/ New York 22015, ISBN 3-593502663
EQUA-Stiftung (Hrsg.), Gesellschafterkompetenz. Die Verantwortung der Eigentümer von Familienunternehmen, Verlag: Unternehmer Medien, Bonn 2011, ISBN 978-3-937960128
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