Familienunternehmen (Definition)


Auch wenn die Meinungen unterschiedlich ausfallen, scheint es offensichtlich eine Vorstellung davon zu geben, was ein Familienunternehmen ist. Meist werden verschiedene Abgrenzungskriterien herangezogen: die Größe (klein), die Besitzverhältnisse (Inhaber), die operative Geschäftsführung bzw. Mitarbeit im eigenen Unternehmen (inhabergeführt, Mitarbeit von Familienmitgliedern), die Rechtsform (kein Aktienunternehmen, Selbständige), die Branche (Einzelhandel, Handwerk).
Familienunternehmen sind in ihrer Ausprägung sehr einzigartig, daher unterschiedlich und vielfältig. Deshalb lässt sich der Begriff Familienunternehmen nur schwer fassen und kategorisieren. Weder konkrete und eindeutige Abgrenzungen noch der Versuch, eine Mindestquote der Anteile festzulegen oder sonstige konkrete Zahlen heranzuziehen, genügen zur Bestimmung.
Familienunternehmen (Definition):
Familienunternehmen sind Unternehmungen, die sich im Besitz von Angehörigen aus einer Familie (oder einer geringen Anzahl von Familien) befinden. Die Eigentümer beeinflussen die Unternehmensgeschicke und -erfolge maßgeblich und bestimmend.
Dieser Einfluss kann unabhängig davon ausgeübt werden, ob Mitglieder der Familie die direkte operative Geschäftsleitung inne haben oder ob indirekt über Eigentümerkontrollgremien geführt wird. Außerdem ist es nicht maßgeblich, ob sich die Eigentümerfamilie aus wenigen Mitgliedern zusammensetzt oder aus einer oder mehreren Großfamilien besteht. Darüber hinaus sind alle Rechtsformen bei Familienunternehmen bekannt (von AG bis oHG), jede Größe (von unter 10 Mitarbeitern bis über 10.000 Mitarbeitern), jede Branche (produzierendes Gewerbe, Handel, Dienstleistung).
Unternehmen sind Familienunternehmen, wenn sie sich selbst als solche begreifen.
Ausprägungen:
Familienunternehmen sind vielfältig. Wenn man den Familieneinfluss als oberstes Kriterium annimmt (und das ist das Unterscheidungsmerkmal von Nichtfamilienunternehmen), lassen sie sich nach Vöpel et al. in drei Kategorien einteilen:
Reine Familienunternehmen sind Unternehmen, die sich zu 100 % im Eigentum einer Familie befinden und die ausschließlich von dieser Familie operativ geleitet und kontrolliert werden (durch Management-, ggf. durch Beiratspositionen o. ä.).
Als familienkontrollierte Unternehmen werden Firmen bezeichnet, die zum überwiegenden Teil einer Familie gehören und in deren Management- und Kontrollgremien Mitglieder der Familie mehr als 50% der Positionen besetzen.
Von familienbeeinflussten Unternehmen spricht man, wenn eine Familie an einem Unternehmen zwar einen Großteil der Eigentumsanteile besitzt, die Unternehmensführung und -kontrolle aber zum überwiegenden Teil durch externe, angestellte Manager und Räte ausgeübt wird.
Studien haben gezeigt, dass keine dieser Kategorien dominiert. Denn jeweils ca. ein Drittel der deutschen Familienunternehmen zählen zu einer Kategorie. Allerdings hat Größe und Alter der Unternehmen sicherlich einen Einfluss auf die Zugehörigkeit.
Weiterführende Literatur:
Simon, Fritz B., Einführung in die Theorie des Familienunternehmens, Verlag: Carl Auer, Heidelberg 2012, ISBN 978-3-896708434
Schlippe, Arist von/ Rüsen, Tom/ Groth, Torsten (Hrsg.), Beiträge zur Theorie des Familienunternehmens, Schriften zu Familienunternehmen, Bd. 2, Verlag: Eul-Verlag, Lohmar/ Köln 2009, ISBN 978-3-899368239
Nicole Vöpel et al., Eigentum verpflichtet. Gesellschafterkompetenz in Familienunternehmen, hrsg. v. PwC und WIFU, Eigenverlag: Hamburg/ Witten 2013
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