Erbengemeinschaft

Im Gegensatz zur Aufteilung des Vermögens unter den Erben oder zur Übertragung des Gesamtbesitzes auf nur einen Nachfolger gibt es auch die Möglichkeit, Vermögensgegenstände ungeteilt an mehrere Nachfolger gemeinsam zu übertragen. Bei einer solchen Erbengemeinschaft erhält jeder Nachkömmling einen bestimmten (gleichen) Anteil am ungeteilten Erbgegenstand, also an einem Haus, einem Hof, einem Kunstwerk oder einem Unternehmen.
Weiterführende Erläuterungen:
→ Erbfolgeregelungen