Corporate Governance

Corporate Governance


Unter governance versteht man ursprünglich im englischsprachigen Raum: Herrschaft, Regierung, Steuerung, Führung. Zusammen mit dem Begriff corporate (= körperschaftlich, unternehmens…) ergibt sich die Bedeutung: Unternehmensführung.

Dies wäre ein sehr neutraler Begriff. Verstanden wird allerdings darunter, auch wenn es bisher keine einheitliche Definition gibt, ausschließlich eine verantwortungsvolle Unternehmenslenkung bzw. Verbesserung der Unternehmenssteuerung (good governance) und alle diesbezüglichen Regeln, Vorschriften, Grundsätze, die eine einwandfreie Unternehmensführung bewirken. Mit Corporate Governance ist also nicht das Management selbst gemeint, sondern Führungs- und Überwachungsinstrumente und Strukturen, die das Management dazu befähigen (bzw. auch von diesem einfordern), ein Unternehmen weder selbstherrlich noch korrupt noch nach Gutdünken, sondern klar, transparent und dem Ganzen verpflichtet zu führen.

Bereits in den 1930er Jahren befanden Aktionäre, dass sich ihre Eigentümerinteressen nicht mit denen der Unternehmensführung deckten. Um die Aktionärsinteressen gegenüber den als selbstherrlich empfundenen Managern besser durchzusetzen, wurden Corporate-Governance-Regeln (nicht zuletzt zum Aktionärsschutz) eingeführt. In Deutschland sind die vom Bundesjustizministerium im sog. Deutschen Corporate Governance Kodex (letzte Fassung: 24. April 2017) verabschiedeten Governance-Regeln für Aktienunternehmen verbindlich.

Besondere Hinweise für Familienunternehmen:
Hinter den Corporate-Governance-Regeln steht der Shareholder Value-Gedanke (→ Shareholder Value und Stakeholder Relationship), der die Interessen der bei Aktiengesellschaften häufig anonymen und temporären Eigentümer gegenüber der Geschäftsleitung in den Mittelpunkt rückt. Da sich Familienunternehmen aber gerade dadurch auszeichnen, dass die Eigentümerfamilien die Unternehmensgeschicke maßgeblich bestimmen (→ Familienunternehmen) bzw. sogar häufig die Führung und das Eigentum in einer Hand liegen (→ Inhaber- und Fremdgeschäftsführung), sind (Family Business-) Governance-Regeln(1) im obigen Sinne normalerweise überflüssig. Hier geht es in der Regel weniger darum, das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmensführung zu regeln als vielmehr das Verantwortungsbewusstsein der Eigentümerfamilie gegenüber dem Unternehmen und hier insbesondere das der passiven, also nicht im eigenen Unternehmen tätigen Gesellschafter (→ Gesellschafterkompetenz) zu stärken. Dazu tragen selten extern festgelegte Governance-Regeln als vielmehr stabile und durchaus individuelle Familienmaximen sowie eine enge und vertrauensvolle Kommunikation zwischen den in der Regel persönlich bekannten und oft sogar verwandten Gesellschaftern und Geschäftsführern bei.

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(1) vgl. den von einer Privatinitiative erstellten und nicht verbindlichen: Governance Kodex für Familienunternehmen (Fassung 29. Mai 2015)


Weiterführende Literatur:
Schneider,
Andreas/ Schmidpeter, René (Hrsg.), Corporate Social Responsibility. Verantwortungsvolle Unternehmensführung in Theorie und Praxis, Springer Gabler: Heidelberg 2012, ISBN 978-3-642253980
Welge, Martin/ Eulerisch, Marc, Corporate-Governance-Management. Theorie und Praxis der guten Unternehmensführung, Springer Gabler: Heidelberg 2012, ISBN 978-3-834930033


Codizes:










Deutscher Corporate Governance Kodex 

Governance Kodex für Familienunternehmen

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